Viele pflegebedürftige Menschen erhalten im Alltag bereits Unterstützung von Haushaltshilfen, Betreuungskräften aus der Nachbarschaft oder von Bekannten. Doch diese Hilfestellungen konnten bisher nicht mit den Pflegekassen über den Entlastungsbetrag (€125.-/ Monat) abgerechnet oder als Aufwandsentschädigung genutzt werden. Seit dem 01.01.2019 hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen mit der AnFöVO (Anerkennungs- und Förderungsverordnung) jedoch eine Möglichkeit geschaffen, dass diese Hilfen mit den Pflegekassen abgerechnet werden können, wenn sie von anerkannten „Nachbarschaftshelfer*innen“ oder auch „Einzelkräften“ erbracht werden. Der kostenlose Kurs - ein Gemeinschaftsprojekt der Altengerechten Quartiersentwicklung Rhynern – Mitte und dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz Münsterland - ist offen für alle Bürger*innen der Stadt Hamm. Anmeldungen nimmt Frau Schmidt unter Telefon 02385 - 4375 928 oder per Mail an conny.schmidt@mayday-rhynern.de entgegen. Der Kurs richtet sich an Personen, die auf der Basis von Nachbarschaftshilfe tätig werden möchten oder bereits tätig sind.
Voraussetzungen für Anerkennung und Abrechnung der Leistungen:
· Absolvierung eines Kurses gem. §45 SGB XI
· Inanspruchnahme eines Beratungsgespräches mit dem Regionalbüro Alter, Pflege und Demenz (gilt nur für Einzelkräfte).
· mindestens Pflegegrad 1
· es besteht kein Verwandtschaftsverhältnis 1. und 2. Grades mit der pflegebedürftigen Person
· die Personen leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft
Mehr Infos im angehängten Flyer